Leitbild

  • 1. Ziel des Handelns und Umfang der Zuständigkeit

    Der BS Burscheid hat sich zum Ziel gesetzt und verfolgt den Zweck, den Sport als Mittel der Rehabilitation einzusetzen und behinderten Menschen die Teilnahme am Sport im Prozess der Rehabilitation zu ermöglichen. Die Unterstützung bei der Rehabilitation Behinderter ist also Aufgabe des BS Burscheid. Dies ist die Besonderheit von Ziel und Aufgabe des BS Burscheid gegenüber den anderen Sport‑ und Spitzenverbänden im DSB und grenzt ihn ihnen gegenüber ab.
    Umfang und Begrenzung dieser Zuständigkeit verdeutlichen die vom BS Burscheid – unabhängig von Gesetzgebung, Medizin und Sozialleistungsträgern – definierten Begriffe „Behinderter/Behinderung“ und „Rehabilitation“.
    Als Behinderung gilt jede funktionelle Störung, die Sport nicht ohne Einschränkung betreiben lässt: Einschränkung auf körperlicher, geistiger und seelischer Ebene, Einschränkungen der Motorik, der Denk‑ oder Lernfähigkeit, der Kommunikation und/oder der Verhaltensweisen. Rehabilitation umfasst alle ärztlichen, sozialpädagogischen, psychologischen und sozialrechtlichen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Menschen mit Behinderungen wieder in die Lage zu versetzen, sich geistig, gesellschaftlich und wirtschaftlich zu behaupten. Eine dieser Maßnahmen ist der Sport, der neben anderen Hilfen die innere Stabilität und Identität des Betroffenen festigt, ihm sein Selbstvertrauen zurückgibt und ihm ermöglicht, einen festen und anerkannten Platz in Familie, Berufsleben und Gesellschaft einzunehmen sowie sich im Wettbewerb mit Nichtbehinderten zu behaupten.
    Die sportlichen Angebote des BS Burscheid beschränken sich auf bestimmte sportliche Disziplinen. Sie werden charakterisiert und in der Zahl eingeschränkt dadurch, dass sie auf die Rehabilitation von durch Behinderung definierten Teilnehmern ausgerichtet sind. Für diesen Teilbereich von Mitgliedern, Sportarten und –disziplinen erhebt der BS Burscheid im Rahmen des Gesamtsportes der Stadt Burscheid Anspruch auf Zuständigkeit und Federführung.

  • 1. Menschenbild

    Das Selbstbild des behinderten Menschen und sein Bild in der Gesellschaft kann durch Behindertensport beeinflusst werden. Erfahrungs‑ und Erlebnishorizonte werden erweitert, Fremdbilder und Berührungsängste abgebaut. Behinderte verstehen sich als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft.
    Behinderung ist nicht anormal, sondern eine Andersartigkeit durch eine funktionelle Störung. Rehabilitation durch Sport dient auch ihrer Bewältigung durch Verbesserung der Wahrnehmung, insbesondere der Körperwahrnehmung, der Handlungsfähigkeit, des Selbstbewusstseins und der Eigeninitiative.

  • 3. Behindertensport

    • 3.1 Behindertensport allgemein

      • 3.1.1 Behindertensport ist Vereinssport von Personen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Funktionsbeeinträchtigung.
      • 3.1.2 Behindertensport ist immer auch ambulante Rehabilitation, die der aktiven Mitwirkung des Behinderten bedarf.
      • 3.1.3 Sportarten und Sportdisziplinen des Behindertensports sind den unterschiedlichen Funktionsbeeinträchtigungen der jeweiligen Behinderung sowohl in Bezug auf Inhalt, Geeignetheit, Betreuung, Regeln der Durchführung als auch an die durch die Behinderung eingeschränkte Belastbarkeit anzupassen.
      • 3.1.4 Ziele des Behindertensports sind die Erhaltung und Steigerung der verbliebenen körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, die Aktivierung der Eigeninitiative, die Überwindung von Hemmungen und Hemmnissen, der Aufbau und die Festigung der inneren Stabilität, der Identität und des Selbstvertrauens, die Einnahme eines festen und anerkannten Platzes in der Gesellschaft sowie die Behauptung im Wettstreit mit Nichtbehinderten.
        Ganzheitliche Rehabilitation durch Sport zu erreichen und/oder zu sichern, heißt also nicht nur, die körperliche Leistungsfähigkeit zu steigern, sondern auch, gesellschaftliche Integration mit den positiven Effekten im psychosozialen Bereich (Steigerung des Wohlbefindens, des Selbstwertgefühls und der sozialen Kontaktfähigkeit) zu erzielen.
      • 3.1.5 Behindertensport umfasst den Rehabilitationssport (ambulanten Behindertensport einschl. Versehrtenleibesübungen), den Breitensport und den Leistungssport Behinderter.
    • 3.2 Rehabilitationssport

      Rehabilitationssport definiert sich im Sinne des sozialen Leistungsrechts als ergänzende Leistung zur Rehabilitation, die im Rahmen der für einzelne Sozialleistungsbereiche (GKV, GRV, GUV) geltenden Vorschriften den Betroffenen vom Arzt verordnet und in Gruppen unter ärztlicher Betreuung ausgeübt wird.
      Dazu führt die Gesamtvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1.1.1994 aus:

      Rehabilitationssport umfasst bewegungstherapeutische Übungen im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen, die von einem Übungsleiter mit besonderem Qualifikationsnachweis (Lizenz) geleitet werden müssen. Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf den Behinderten ein, um insbesondere seine Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft zu stärken. Als Mittel des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele gelten zur Zeit Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen, darüber hinaus für Rollstuhlfahrer das Bogenschießen und für Blinde das Sportkegeln, soweit es sich bei den genannten Sportarten um auf die Behinderung abgestellte Übungen handelt. Weitere Inhalte des Rehabilitationssportes können auch Maßnahmen sein, die einem behinderungsgerechten Verhalten und der Bewältigung psychosozialer Krankheitsfolgen dienen sowie die Beratung über Ausstattung mit und die Einübung im Gebrauch von technischen Hilfsmitteln.
      Der Rehabilitationssport soll dem Zweck dienen, durch den Einsatz von Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele, die auf die Art und Schwere der Behinderung und den gesundheitlichen Allgemeinzustand des Behinderten abgestimmt sein müssen, das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern. Rehabilitationssport soll auch Hilfe zur Selbsthilfe sein, insbesondere, um die eigene Verantwortlichkeit des Behinderten für seine Gesundheit und seine Motivation zum angemessenen Bewegungstraining zu stärken.

    • 3.3 Breitensport

      Der Breitensport behinderter Menschen unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom Breitensport Nichtbehinderter. Für den Behindertensport gilt zusätzlich regelmäßige ärztliche Betreuung, Stärkung und Erhaltung verbliebener Leistungsfähigkeit, Entlastung der Familie von Betreuungsaufgaben u.a.
      Im Vordergrund des Breitensports stehen Spaß an Bewegung, Spiel und Sport im Zusammenhang mit den sozialen Komponenten, die das Vereinsleben bietet. Angebote an Sportarten und –disziplinen im Breitensport Behinderter sind auf die Funktionsstörung abgestellt. Dabei sind Leistungsvergleiche durchaus inbegriffen. Sie werden in Form von Breitensportturnieren, Spiel‑ und Sportfesten durchgeführt. Hierbei steht allerdings nicht die absolute Spitzenleistung im Vordergrund, sondern vielmehr das Miteinander, die Begegnung und das gemeinsame Sporttreiben.
      Die qualifizierte Betreuung der Gruppen durch ausgebildete Trainer und Übungsleiter im sozialen Umfeld des Vereins gewährleistet, dass der Breitensport Behinderter eine weitere Stufe in der Rehabilitation und insbesondere in der gesellschaftlichen Integration Behinderter darstellt. Der Breitensport leistet somit auch einen entscheidenden Beitrag zur Gesundheitsförderung.

    • 3.4 Leistungssport

      Unter Leistungssport verstehen wir den mit dem Ziel der Erreichung einer persönlichen
      Höchstleistung betriebenen Sport.
      Leistungssport kann je nachdem, ob Leistung als absoluter oder relativer Wert aufgefasst wird, einen engen oder weiten Bedeutungsspielraum erhalten.
      Im weiteren Sinne ist jedes Sporttreiben Leistungssport, da der Leistungsvollzug einen Grundbestandteil des Bewegungsverhaltens darstellt, das sich in verschiedenen Sportarten (und Sportformen) konkretisiert. Das entscheidende Kriterium für den Leistungssport im weitesten Sinn ist das an persönlichen und damit an relativen Grenzen orientierte Anspruchsniveau der Leistungssport treibenden Menschen.
      Im engeren Sinne wird Leistungssport Behinderter dann zu Spitzen‑ bzw. Hochleistungssport, wenn ein Höchstmaß an persönlichem Einsatz (Zeit, Leistungsvermögen, Leistungswille) notwendig ist, um den vorgegebenen absoluten Normen des Rekordes, erzielt in den jeweils international gültigen Schadensklassen/Wettkampfklassen und der Meisterschaft (in den jeweils gültigen Schadensklassen/Wettkampfklassen), möglichst nahe zu kommen bzw. neue derartige Normen zu setzen.

Dieses Leitbild wird alle 2 Jahre überarbeitet und bei Bedarf korrigiert oder erweitert.